UKW Schein nebst Gerät steht im nächsten Jahr auf der Todo Liste.
Nun habe ich eine Frage. Wenn ich das nachfolgende Schild richtig lese, dann kann ich ohne Sportsbootführerschein und ohne UWK die Spree ab dem Schild auch befahren in der Zeit von 19 Uhr bis 10.30 Uhr und ab dem 1.11. rund um die Uhr. Ist das richtig so? oder gilt die Zeiteinschränkung nur für den UKW Funk und ansonsten muss Sportbootführerschein und Leistung über 3,69kW vorhanden sein?

Nun habe ich eine Frage. Wenn ich das nachfolgende Schild richtig lese, dann kann ich ohne Sportsbootführerschein und ohne UWK die Spree ab dem Schild auch befahren in der Zeit von 19 Uhr bis 10.30 Uhr und ab dem 1.11. rund um die Uhr. Ist das richtig so? oder gilt die Zeiteinschränkung nur für den UKW Funk und ansonsten muss Sportbootführerschein und Leistung über 3,69kW vorhanden sein?
Befahren der Spree (UKW Pflicht Bereich)
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